Kein Sehtest? Kein Führerschein!
Nach dem Gesetz muss sich der Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T einem Führerschein-Sehtest unterziehen (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung).
Wie wichtig gutes Sehen grade im Straßenverkehr ist wird deutlich, wenn man die Zahl hört, die nach Schätzungen des Bundesverbandes der Augenärzte bekannt gegeben wurde: 300.000 Unfälle im Jahr alleine durch schlecht sehende Verkehrsteilnehmer!
Der Sehtest geht schnell und sollten Sie den vorgeschriebenen Visus von 0,7 nicht erreichen, haben Sie den Sehtest zwar nicht bestanden, können ihn aber MIT Brille wiederholen.
Der Test darf nur bei einer „amtlich anerkannten Sehstelle“ durchgeführt werden.
Sie müssen lediglich Ihren Reisepass oder Personalausweis mitbringen und bekommen anschließend von uns eine Bescheinigung, in der Ihre Sehleistung eingetragen ist.
Diese Bescheinigung geben Sie dann in Ihrer Fahrschule ab.